Bußgeld, Geldauflagen und Zuweisungen

 

amBOTioniert ist berechtigt Bußgelder, Geldauflagen und Zuweisungen entgegenzunehmen und für ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige  Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung zu verwenden. Wir richten uns hiermit an Strafrichter, Staatsanwälte und Strafverteidiger.

Durch Geldauflagen kann amBOTioniert e. V. seine vielfältige Arbeit für Menschen in und für Bottrop nachhaltig sichern. 

 

amBOTioniert e. V. erfüllt die Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen:

 

Gemeinnützigkeit

amBOTioniert e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. amBVOTioniert e. V. verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke; seine Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen und sind alle ehrenamtlich tätig.

Verwendung und Verwaltung der Geldauflagen

Alle zugeflossenen Gelder dienen ausschließlich den gemeinnützigen, mildtätigen Zwecken von amBOTioniert e.V. Für die Verwaltung der zugeflossen Gelder kommen wir unserer Rechenschaft nach und ausstehende Zahlungen sind offenkundig.

Rechenschaftsbericht und Mitteilungspflicht

amBOTioniert e. V. verpflichtet sich, über Höhe und Verwendung der zugeflossenen Gelder auf Anfrage Rechenschaft abzulegen. amBOTioniert e. V. erklärt sich einverstanden, dass die Rechenschaftsberichte veröffentlicht werden können. amBOTioniert e. V. verpflichtet sich, den Eingang der zugewiesenen Geldauflagen zu überwachen, die zuweisende Stelle von erfolgten Zahlungen zu unterrichten und ausstehende Zahlungen mitzuteilen.